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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von icommit (AGB)

icommit GmbH
Poststrasse 35
CH–8700 Küsnacht

Telefon +41 43 266 88 77
welcome@icommit.ch

Verantwortlich für den Inhalt:
Sven Bühler

1. Einleitung

Das Unternehmen icommit GmbH (nachfolgend «icommit») ist ein unabhängiges Beratungs- und Forschungsunternehmen, das sich auf Mitarbeiterbefragungen (inkl. Führungskräfte-Feedbacks und interne Servicequalitätsmessungen) spezialisiert hat. icommit übt seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes aus. Die anerkannten Regeln des Berufsstandes ergeben sich aus den Richtlinien der ESOMAR (The World Association of Research Professionals, Vondelstrass 172, 1054 GV Amsterdam, The Netherlands, www.esomar.org).

2. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens icommit mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend «Auftraggeber»). Sie bilden einen integrierten Vertragsbestandteil, soweit zwischen icommit und dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

3. Offerte

icommit unterbreitet dem Interessenten eine Offerte, die einen Leistungskatalog enthält. Die Auslagen für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung der Offerte sind nur dann zu ersetzen, sofern der Interessent vorgängig darauf hingewiesen wurde. Eine Offerte behält ihre Gültigkeit während 90 Tagen ab dem Datum der Zustellung sofern nicht ein anderes Datum vereinbart wurde.

4. Vertrag

a. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen icommit und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald sich beide Parteien über die im Leistungskatalog vereinbarten Leistungen und Rechnungsbeträge einig sind.

b. Vertragsdauer
Der Vertrag dauert bis zur vollständigen Erfüllung der im Leistungskatalog vereinbarten Leistungen.

c. Vertragskündigung
Der Vertrag kann sowohl von icommit als auch vom Auftraggeber aus wichtigen Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein der verletzten Partei nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden darf. Kündigungen haben immer schriftlich zu erfolgen.

5.Leistungen

a. Leistungen icommit
icommit verpflichtet sich zur Erbringung der im Leistungskatalog vereinbarten Leistungen. Beratungsleistungen werden teilweise durch externe Berater erbracht und im Rahmen von Onlinebefragungen arbeitet icommit mit psytech consulting (psytech consulting, Max-Stromeyer-Straße 116, 78467 Konstanz, Deutschland) zusammen. Falls icommit für die Erbringung einer anderen wesentlichen Leistung als der oben aufgeführten einen Subunternehmer beizieht, informiert icommit den Auftraggeber im Voraus. Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, so ist icommit zur Übertragung des Auftrages berechtigt. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen die Identität der Subunternehmer sowie der Berater bekannt gegeben, die im Rahmen der Leistungserbringung beigezogen werden.

Äussert der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungs- oder Zusatzwünsche, kann icommit Mehrkosten in Rechnung stellen, sofern icommit dem Auftraggeber die, über die vereinbarten Leistungen hinausgehenden, Zusatzleistungen innerhalb von 5 Arbeitstagen, in jedem Falle aber vor der Leistungserstellung, offeriert und der Auftraggeber nicht rechtzeitig widerspricht.

b. Leistungen Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich, icommit Informationen, Instruktionen und Weisungen zu verschaffen. Im Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, die im Leistungskatalog vereinbarten Leistungen zu vergüten.

6. Vergütung

a. Berechnung
Es gelten die im Leistungskatalog vereinbarten Beträge. Reise-, Porto- und andere Spesen werden gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Vom Auftraggeber bestellte Dienstleistungen, die über die im Leistungskatalog vereinbarten Dienstleistungen hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Berechnungsgrundlagen sind im Leistungskatalog detailliert ausgewiesen.

b. Rechnungsstellung
In der Regel wird die erste Hälfte der Kosten nach dem Zustandekommen des Vertrags, die zweite Hälfte nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt. icommit liefert dem Auftraggeber bei der Rechnungsstellung eine detaillierte Auflistung der effektiv erbrachten und verrechneten Tätigkeiten und Spesen. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto nach Rechnungserhalt.

c. Kostenfolgen bei Widerruf eines Auftrags durch den Auftraggeber
Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, hat er icommit die bis zum Widerruf vertragsgemäss erbrachten Leistungen zu vergüten und ihm alle nachweisbaren Kosten zu ersetzen. Erfolgt der Widerruf zu Unzeit und trifft icommit am Widerruf kein Verschulden, ist er berechtigt, nebst der Vergütung für die vertragsgemäss erbrachten Leistungen 10 % des Betrags für den entzogenen Auftragsteil zu fordern. Vorbehalten bleibt der Nachweis eines grösseren Schadens.

d. Kostenfolgen bei Verschiebung eines Auftrags durch den Auftraggeber
Die Verschiebung eines Auftrags ist dem Widerruf gleichgestellt, sofern kein neuer Termin für die Leistungserbringung festgelegt wird. Bei Terminverschiebungen ist icommit berechtigt, Leistungen und Kosten, die durch die Terminverschiebung entstehen, in Rechnung zu stellen.

7. Eigentums- und Urheberrecht

Das Eigentums- und Urheberrecht an dem bei der Durchführung des Auftrages angefallenen Materials und der angefallenen Daten bleibt bei icommit. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Der Schutz der erfassten Daten ist icommit wichtig. Als unabhängiges Forschungs- und Beratungsunternehmen garantiert icommit die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts sowie anerkannter Branchenstandards entsprechend der Datenschutzerklärung.

9. Einsichtnahme

Der Auftraggeber hat das Recht, in den Geschäftsräumen von icommit die Erhebungsunterlagen im Original einzusehen. Die Anonymität der befragten Personen darf jedoch nicht verletzt werden. Wenn Massnahmen, die zum Schutz der Anonymität erforderlich werden, Kosten verursachen, müssen diese vom Auftraggeber getragen werden, sofern er im Voraus darüber informiert wurde.

10. Aufbewahrungspflicht

icommit ist verpflichtet, Erhebungsunterlagen während eines Jahres und Datenträger und anderes Material während zwei Jahren nach Vertragserfüllung aufzubewahren.

11. Haftung

icommit führt die Leistungen (Erhebung, Erfassung, Auswertung und Aufbereitung der Daten) mit der gebotenen Sorgfalt nach den anerkannten Regeln durch. Lässt die Auftragserteilung Ermessensspielräume offen, werden diese durch icommit nach bestem Wissen ausgefüllt. Ein Mangel bei der Durchführung der Untersuchung liegt nur vor, wenn icommit die obliegende Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt.

icommit verpflichtet sich, die Untersuchungsanlage und die damit erhobenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen («Best Practice») so zu definieren, dass sie dem mit dem Auftraggeber deklarierten Gebrauch entsprechen. Ebenso hat die Studienrealisation nach den in der Marktforschung gültigen «Best Practice»-Regeln zu erfolgen. Die Haftung für Folge- oder indirekte Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, Datenverlust oder Verdienstausfall, wird in jedem Fall wegbedungen. Die Einstandspflicht von icommit für Schäden, die icommit zu vertreten hat, ist der Höhe nach beschränkt auf die Gesamtnote des vereinbarten Honorars des jeweiligen Einzelauftrages. Mängelrügen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Informationen schriftlich an icommit gerichtet werden.

12. Publizität

icommit ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz sowie als Teil des berechneten Benchmarks zu nennen. Des Weiteren ist icommit im Rahmen des Swiss Arbeitgeber Awards bei den Top-Rängen berechtigt, den Auftraggeber sowie dessen Platzierung zu veröffentlichen.

13. Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens icommit.

14. Schlussbestimmungen

Die Auftragserteilung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber ein. Bei Widersprüchen gehen die schriftlichen individuellen Abmachungen den AGB vor.